Vorweg noch mal zur Erinnerung: Der seit vielen Jahren geplante, neue Freitag der 13.-Film ist gecancelt, Paramount Pictures ließ ihn relativ sang- und klanglos sterben, nachdem man sich damit immer wieder verrannt hatte. Und die Zukunft der Horror-Reihe scheint ungewisser denn je.
Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass sie regelrecht demontiert wird, denn zurzeit tobt ein erbitterter Rechtsstreit zwischen Produzent Sean Cunningham und Drehbuchautor Victor Miller, die beide behaupten, dass die Freitag der 13.-Rechte rechtmäßig ihnen gehören. Natürlich ist die Sachlage längst nicht so klar, wie sie es jeweils sehen.
Hier die Hintergründe des ganzen Schlamassels: Seit den 1970er-Jahren ist im US-amerikanischen Urheberrechtsgesetz eine Klausel verankert, die es Autoren gestattet, eine Rechteeinräumung aufzukündigen und ihr Eigentum zurückzufordern. Miller, der das originale Freitag der 13. schrieb, hat genau das vor. Und Cunningham, der das Original damals produzierte, hat was dagegen, mit der Begründung, Miller habe den Film nur als Auftragsarbeit verfasst und er selbst die eigentliche Idee zu Freitag der 13. gehabt. Demnach dürfte Miller gar keinen Gebrauch von dieser Klausel machen.
Vor Gericht muss sich nun entscheiden, wer (mehr) Recht hat - und es ist eine große Entscheidung, für die gesamte Entertainment-Branche, da die Filmindustrie noch nicht in dem Maße von Kündigungsrechts-Streitigkeiten betroffen war wie etwa die Musikindustrie. All dies könnte zur Folge haben, dass die Rechte aufgeteilt werden: Miller könnten die US-Rechte am ersten Film zugesprochen werden, ebenso wie der Titel Freitag der 13., während Cunningham den Charakter Jason Voorhees und andere Konzepte, die in den Fortsetzungen hinzukamen, erhält. Heißt: Freitag der 13.-Filme, die Kanon sind, wären in den USA womöglich nur noch ohne Jason erlaubt. Ganz schön verzwickt...