Streaming und VoD - welche legalen Angebote gibt es?
1. Kostenfreie Angebote
YouTube, Vimeo und ähnliche Videoplattformen:
Kostenfrei Daten hochladen und empfangen. Aber Achtung, auch hier muss beim Up- und Download auf Urheberrechte und Nutzungsrechte geachtet werden, Stichwort GEMA. Selbst wenn man das Bildmaterial selbst erstellt hat, stammt die Musik oft aus einer anderen Quelle, die eventuell bei der GEMA eingetragen und damit rechtlich in mehrfacher Hinsicht geschützt und nur gebührenpflichtig nutzbar ist. YouTube zum Beispiel will sich im Regelfall erst gar nicht die Mühe machen, sich mit der GEMA, den Rechteinhabern und Nutzern herumzustreiten, daher wird schnell gesperrt, was ein Fall für die GEMA sein könnte. Die kostenfreie Datenmenge pro einzelnem Upload ist begrenzt, doch für TV-Serien wird YouTube durchaus schon genutzt wie zum Beispiel beim inoffiziellen Judge Dredd-Spin-off Judge Dredd - Superfiend.
Der Uploader kann in den Einstellungen bei YouTube und ähnlichen Plattformen meist festlegen, was Nutzer mit seinem Werk machen dürfen. Dafür muss es aber in jeder Hinsicht, ob Bild, Ton oder auch Texte, sein eigenes Werk sein oder er muss zumindest alle notwendigen Rechte am Fremdmaterial für eine Veröffentlichung besitzen und im Zweifelsfall nachweisen können.
Kurz: Streams bei YouTube und Co. anschauen ist kein Problem, Videos hoch- oder herunterladen ist eine andere Sache.
Sender-Mediatheken
Öffentlich-rechtliche wie auch private TV-Sender bieten inzwischen fast alle - meist über Unterseiten ihrer Sender-Homepage - einen Teil ihres Programms via eigener Sender-Mediathek kostenfrei streambar an, manchmal für kurze Zeit auch als Download. Das gesamte Angebot ist meist zeitlich begrenzt, das hängt von den jeweiligen Verträgen mit den Rechteinhabern ab, die nicht immer für eine Online-Veröffentlichung auf unbegrenzte Zeit laufen. Im Falle der Öffentlich-Rechtlichen läuft die Finanzierung über die Rundfunkgebühren, bei den Privaten über Werbung - ähnlich wie im TV. Inzwischen gibt es auch Apps der Anbieter sowie Software wie MediathekView, die das Internet gezielt nach Videos von TV-Mediatheken durchsuchen.
Weitere Sender-finanzierte Plattformen
Zu nennen ist hier zum Beispiel MyVideo, das von der ProSiebenSat.1 Media Group finanziert wird und für den Nutzer kostenfrei streambar TV-Serien, aber auch Musikvideos und Standup-Comedy zur Verfügung stellt. Der 2010 gefasste Plan, sich mit der RTL-Gruppe zusammenzutun für eine gemeinsame Video-on-Demand-Plattform ist vor dem Bundeskartellamt gescheitert. Nach einigem Hin und Her fiel 2012 das endgültige Verbotsurteil mit Verbot auch einer Revision desselben vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.