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FSK 18 ist eine Sache, Uncut eine andere

Runter vom Index! Einst furchtbar verboten, heute Uncut zu haben - Teil 1

Runter vom Index! Einst furchtbar verboten, heute Uncut zu haben - Teil 1
21 Kommentare - Sa, 10.08.2019 von S. Spichala
Hier haben wir für euch spannende Filme wie "Terminator", "Mad Max" und "Tanz der Teufel", die mal furchtbar verboten waren, aber inzwischen auch ungeschnitten zu haben sind.
Runter vom Index! Einst furchtbar verboten, heute Uncut zu haben - Teil 1

Manche Filme sind nicht nur indiziert, sondern auch gleich beschlagnahmt worden, hier ein Beispiel für euch:

Tanz der Teufel (1981) - Beschlagnahmt & indiziert

Sam Raimis Splatter-Horrorstreifen Tanz der Teufel von 1981 mit Bruce Campbell als Kettensäge schwingender Antiheld Ash, der das Böse jagt, ist ein besonders spannender Fall: Denn das B-Movie wurde gleich ganz beschlagnahmt und ist im Original bis heute indiziert. Während die SPIO-Juristenkommission zumindest dafür sorgte, dass das Original mit einer FSK 18-Fassung in die Kinos kam und auch erst einmal in den Videotheken im Original landete, schlug die BPjS (heute BPjM) am 27. April 1984 mit der Indizierung zu, am 12. Juli 1984 wurden alle Kopien inklusive Kinokopien beschlagnahmt. Der Film war übrigens auch einer der Streifen, der grundsätzlich für eine Verschärfung der Mediengesetze in Deutschland sorgte. Trotz Gegenklage der Videofirma VLC und der Kinofirma blieb das B-Movie beschlagnahmt. Eine 46 Sekunden kürzere Fassung bekam dann am 18. September 1987 immerhin die FSK 18-Freigabe, doch auch die wurde beschlagnahmt. Da musste schon das Bundesverfassungsgericht ran, das Ende 1992 die Beschlagnahmung aufhob. Der Grund: Zombies metzeln ist für § 131 (Gewaltdarstellung) okay, Menschen nicht.

Am 14. Januar 1993 durfte dann eine um 44 Sekunden gekürzte Fassung erneut im Kino und auf Video veröffentlicht werden. Die Bundesprüfstelle packte aber auch diese Fassung inklusive Werbeverbot auf den Index, heißt, man bekam auch diese Fassung nur unter der Ladentheke. 2002 bekam dann die 14 Minuten kürzere Fassung die FSK 16-Freigabe. Auch die unzensierte Ultimate Edition landete auf dem Index. Die in den USA bei Erstaufführung ungeprüfte Kinofassung bekam bei Wiederaufführung 1994 die allerhöchste mögliche Freigabestufe: NC-17. Wie man sich denken kann, hatte das Remake Evil Dead von 2013 weniger Probleme, eine Serien-Fortsetzung, die nach den ersten beiden Original-Teilen spielt, gibt es mit Ash vs. Evil Dead und Rückkehrer Bruce Campbell als Ash derweil auch.

"Ash vs. Evil Dead" Season 1 Trailer 2

Auch einige Actionklassiker und Comicfilme landeten auf dem Index. Und es sind nicht nur alte Filme, die es getroffen hat, auch modernere Horrorstreifen wie die Saw-Reihe haben es auf den Index geschafft, muss man heutzutage schon sagen.

Rambo 2 & 3, John Rambo - FSK 18-Freigabe, Directors Cut

Im Gegensatz zu Rambo von 1982, dem Auftakt der Sylvester Stallone-Actionfilmreihe, landeten alle bisherigen Fortsetzungen auf dem Index. Rambo 2 - Der Auftrag kam 1985 ins Kino, eine Zeit, in der Gewaltdarstellung im Film ein großes Diskussionsthema war. Während die FSK die 16-Freigabe durchaus erteilte, sorgten Kritiker dafür, dass in Bremen und Nordrhein-Westfalen eine Neuprüfung verlangt wurde. Mit dem gleichen Ergebnis. Doch das ließ sie nicht verstummen, Bayern wollte im Alleingang eine FSK 18-Begrenzung durchsetzen. Ein neu gegründetes Gremium aller Bundesländer sollte den Streit schlichten, mit dem Ergebnis der FSK 18-Freigabe - die aber dennoch indiziert wurde. Erst im Dezember 2010 wurde Rambo 2 vom Index gestrichen. Davor war selbst die VHS-Version noch an zwei Stellen gekürzt. Rambo 3 von 1988 verschwand erst im März 2011 vom Index und bekam die FSK 18-Freigabe. Die VHS-Fassung enthielt vier Kürzungen, auch das Bildformat war beschnitten. Der Film schaffte es in den 90er Jahren mit 221 Gewalttaten und 108 Toten als brutalster Film ins Guinness-Buch der Rekorde, das sagt alles.

"John Rambo" Trailer

John Rambo von 2008 kam erst gar nicht im Original ins deutsche Kino, sondern geschnitten - da sich die SPIO verpflichtet sah, keine Filme ohne FSK-Prüfung im Kino zu zeigen, kam er mit FSK 18-Freigabe um eine Minute verkürzt auf die Leinwand. Auf DVD gab es den Uncut mit dem SPIO/JK-Stempel keiner schweren Jugendgefährdung, sowie eine gekürzte FSK 16-Version und die weniger aber dennoch um 2 Minuten gekürzte FSK 18-Fassung. Die Uncut-Fassung, ihr ahnt es schon, landete auf dem Index. Doch 2009 stellte Stallone seinen Wunschfassung, den Directors Cut vor, der nicht nur die weggeschnittenen Szenen beinhaltet, sondern auch ansonsten umgeschnitten wurde und seit 2010 als Extended Edition auf Blu-ray erhältlich ist.

Blade (1998) - Kein nicht indizierter Uncut

Die Comicverfilmung Blade mit Wesley Snipes in der Titelrolle landete im Original mit einer FSK 18-Freigabe ebenfalls auf dem Index. Um sieben Minuten gekürzt durfte sie zwar als FSK 18-Fassung ins Free-TV, doch auf DVD erschien erst einmal die um 10 Minuten kürzere FSK 16-Fassung. Die FSK 18-VHS wurde 2000 indiziert, die DVD von 1999 wurde 2010 indiziert - auch die FSK 18-Blu-ray-Versionen von 2012 sind indiziert. Sollte tatsächlich ein neuer Blade-Teil real werden, wird hier vielleicht auch noch einmal vorzeitig neu geprüft.

Bild 5:Runter vom Index! Einst furchtbar verboten, heute Uncut zu haben - Teil 1

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21 Kommentare
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CMetzger : : The Revenant
11.02.2020 08:49 Uhr
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Dabei seit: 10.06.15 | Posts: 3.485 | Reviews: 11 | Hüte: 221

Silencio:
Oh, hab es gerade gesehen, es gibt den Extended Cut mittlerweile zu kaufen :-)
Ich glaube, ich habe die Hoffnung bereits ausgegeben und einfach schon ewig nicht mehr nachgeschaut, wie da der aktuelle Stand ist...

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Silencio : : Moviejones-Fan
11.02.2020 08:38 Uhr
0
Dabei seit: 17.08.17 | Posts: 2.417 | Reviews: 54 | Hüte: 290

CMetzger:

Der Punisher ist vom Index runter, den kannst du überall umgeschnitten kaufen.

"I am not fucking around here, I believe a well-rounded film lover oughta have something to say about Jean-Luc Godard and Jean-Claude Van Damme."

-Vern

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CMetzger : : The Revenant
11.02.2020 08:15 Uhr
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Dabei seit: 10.06.15 | Posts: 3.485 | Reviews: 11 | Hüte: 221

Ach, das ewige Thema... immer und immer wieder stolpere ich über dieses Special von euch. Und ich muss sagen ich finde es immer wieder intressant, aber immer wieder rege ich mich auch darüber auf. Ich weiß einfach nicht, was das ganze überhaupt soll... ehrlich gesagt. Wenn ich in einen Laden gehe und da steht auf einer Bluray "Keine Jugendfreigabe", dann weiß ich als Erwachsener durchaus Bescheid, dass dort in dem Film eventuell Szenen drin sein könnten, die Gewalt zeigen. Aber nein... falsch gedacht... mein größter Fehlkauf war "Frontiers". Die Bluray wird geschmückt von einem fetten roten Aufkleber... aber das Einzige, was in dem Film geschnitten, gemetzelt und zerhackt wurde war der Film selbst. Also das ist echt eine Frechheit.

Ich bin leidenschaftlicher Bluray-Sammler und muss wirklich gestehen, bei diversen Filmen habe ich richtige Fehlkäufe erlebt... aber seitdem bin ich vorsichtig und prüfe alles, was ich kaufen will via schnittberichte.com

Und beispielsweise die SAW-Reihe komplett zu bekommen, alle Filme ungeschnitten, ist meiner Meinung nach nicht wirklich möglich... was ich ebenfalls vergeblich Suche ist "The Punisher" mit Thomas Jane in der Hauptrolle und einem überragenden John Travolta in einer Uncut Version, am besten noch in einem Steelbook...

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Daredevil : : Moviejones-Fan
10.08.2019 20:57 Uhr
0
Dabei seit: 10.08.18 | Posts: 57 | Reviews: 0 | Hüte: 1

Richtig.Genauso ieht es aus. Bin selber Vater von 3 Kindern (2 Söhne, 1 Tochter). Und meine Frau und ich bestimmen sellber, was unsere Kinder zu sehen bekommen.

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LethalWarrior : : Moviejones-Fan
10.08.2019 14:47 Uhr
0
Dabei seit: 12.01.17 | Posts: 340 | Reviews: 0 | Hüte: 19

Aber nicht auf Kosten von uns Erwachsenen. Wir werden dadurch ebenfalls bevormundet. Zudem lachen die Kids doch nur über den Index. Die können sich das alles ohne Probleme, aus dem Netz ziehen. Jetzt kommt aber das Entscheidende. Noch bestimmen die Eltern, was ihre Kinder zu sehen haben.

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Zombiehunter : : Moviejones-Fan
10.08.2019 12:21 Uhr
0
Dabei seit: 21.10.12 | Posts: 1.713 | Reviews: 0 | Hüte: 39

LethalWarrior

Naja. Den Index halte ich schon für richtig und einige Filme und Spiele sollten wirklich nicht dem jüngerem Publikum zugänglich gemacht werden.

Nur ein toter Mensch ist ein guter Zombie! :)
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JetLi : : Moviejones-Fan
10.08.2019 11:44 Uhr
0
Dabei seit: 15.05.18 | Posts: 76 | Reviews: 0 | Hüte: 1

Deshalb werde ich auch immer DVD-Sammler bleiben. Da hat man schon die meisten Index-Titel oder die ehemaligen.

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MisfitsFilms : : Marki Mork
10.08.2019 11:26 Uhr
0
Dabei seit: 09.07.13 | Posts: 4.458 | Reviews: 0 | Hüte: 126

Schlimm finde ich, dass jede Menge dieser Filme nur teuer als Mediabook verkauft werden.

Zum Glück hab ich etliche damals schon in Österreich oder der Schweiz gekauft ^^

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Daredevil : : Moviejones-Fan
10.08.2019 11:03 Uhr
0
Dabei seit: 10.08.18 | Posts: 57 | Reviews: 0 | Hüte: 1

Das sind halt diese Personen, die sich für Zensur nicht interessieren. Die sehen das FSK 18 Siegel, und schon wird das Ding eingesackt.

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TiiN : : Goldkerlchen 2019
10.08.2019 09:09 Uhr
0
Dabei seit: 01.12.13 | Posts: 9.024 | Reviews: 173 | Hüte: 607

Schade finde ich, dass Filme wie From Dusk Till Dawn seit Jahren unter Uncut/Ungeschnitten wie auch im Laden verkauft werden abe dann eben doch nicht uncut sind. So wie auch die meisten in Deutschland denken, dass die FSK 18 Fassung von John Rambo ungeschnitten ist.


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LethalWarrior : : Moviejones-Fan
10.08.2019 08:05 Uhr
0
Dabei seit: 12.01.17 | Posts: 340 | Reviews: 0 | Hüte: 19

Der Index gehört endlich abgeschafft.

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Zombiehunter : : Moviejones-Fan
10.08.2019 07:43 Uhr
0
Dabei seit: 21.10.12 | Posts: 1.713 | Reviews: 0 | Hüte: 39

Habe mal in einer Videothek gearbeitet. Ich musste damals so oft den Kunden erklären, was der Unterschied zwischen Index ind Beschlagnahmung ist^^.

Nur ein toter Mensch ist ein guter Zombie! :)
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Uatu : : The Watcher
18.07.2016 14:23 Uhr
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Dabei seit: 12.10.11 | Posts: 1.393 | Reviews: 1 | Hüte: 140

HAHA! Super Vorschaubild.

KUATO, den kleinen Racker hat ich ja fast vergessen. Den Film muß ich mir auch mal wieder geben.

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LastGunman : : Moviejones-Fan
17.07.2016 16:23 Uhr
0
Dabei seit: 05.09.15 | Posts: 372 | Reviews: 1 | Hüte: 6

Wenn man überlegt, dass Spiele wie Star Wars: Dark Forces immer noch auf dem Index stehen...

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descartes : : Moviejones-Fan
17.07.2016 10:28 Uhr | Editiert am 17.07.2016 - 10:40 Uhr
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Dabei seit: 30.08.15 | Posts: 41 | Reviews: 0 | Hüte: 8

@Jerichocane

Was du schreibst ist schlicht Mumpitz! Bitte informieren! Diesen Mist lese ich öfters und es regt mich auf.

Indiziert ist indiziert, egal ob Liste A oder B. Liste B bedeutet lediglich, dass die BPjM ggf. auch eine strafrechtliche Relevanz sieht und der Titel nach Einschätzung der BPjM auch beschlagnahmt werden sollte. Der Film wird automatisch an die verantwortlichen Strafverfolgungsbehörden übermittelt damit ein Verbotsverfahren initiiert wird. Das hat aber erst mal gar keine rechtlichen Auswirkungen und zwar so lange nicht, bis der Titel beschlagnahmt wird und dies kann nur durch ein Gericht nach Antrag eines Staatsanwalts erfolgen! Es gibt ohne Ende Titel, die auf Liste B stehen, aber nie beschlagnahmt wurden und in der Folge selbstverständlich auch weiter verkauft werden dürfen.

So lange ein Titel nicht beschlagnahmt wird, darf er verkauft werden. Bei einer Beschlagnahmung gilt zudem die Inhaltsgleichheit nicht. Wurde zum Beispiel Film XY auf DVD beschlagnahmt, würde das für die Blu-Ray nicht gelten.

Davon ab gibt es auch Titel mit einem JK Gutachten, die auf Liste B stehen, daher kann man hier schon sehen, wie unterschiedlich die Einschätzung sein kann. Das JK Gutachten ist ja nichts anderes als eine strafrechtliche Absicherung für den Vertrieb. Eine Kommision aus Juristen prüft einen Titel auf strafrechtliche Relevanz. Das bedeutet zwar nicht, dass ein Titel nicht mehr beschlagnahmt werden kann, aber bedeutet zumindest Starffreiheit für den Filmvertrieb, weil man ihm nciht mehr vorwerfen kann, dass der vorsätzlich strafrechtlich bedenkliches Material veröffentlicht hat.

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