Kein Filmmaterial, egal ob es im Kino veröffentlicht wird oder direkt auf DVD erscheint, kommt an ihr vorbei: der FSK. Die Organisation "Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" widmet sich bekanntermaßen der Prüfung aller Filme, die bundesweit veröffentlicht werden. Allein im Jahr 2011 hat die FSK 2065 Streifen bewertet (davon 411 Kinofilme und 1.654 DVDs und Blu-rays).
Das bekannte Pendant dazu ist die "Motion Picture Association of America" (MPAA), welche ein Zusammenschluss sechs großer, amerikanischer Filmproduktionsgesellschaften ist, darunter weltweit bekannte wie Paramount Pictures oder Warner Bros.
Jeder Zuschauer kennt sie, die bunten (hüllenverschandelnden) Aufkleber der hiesigen FSK mit entsprechender Alterseinstufung, aber wodurch zeichnet sich die Prüfstelle wirklich aus? Gibt es wirklich derartig große Unterschiede im Gegensatz zur Handhabung der MPAA? All das erfahrt ihr in unserem Special.
Die FSK: Arbeitsstruktur und Einstufung
Die Funktion der FSK ist schnell erklärt: Alle Formen von Film und Video, egal ob es sich dabei um Werbespots, Trailer oder Ähnliches handelt, müssen in jeglicher Form gesichtet und geprüft werden, bevor sie in Deutschland öffentlich verbreitet werden dürfen. Oft fragt man sich, wieso es eigentlich "Freiwillige Selbstkontrolle" heißt. Bedeutet dies wirklich, dass die Einstufung von Filmen einzig eine Empfehlung oder vielmehr eine Richtlinie ist? Der Namensbestandteil bezieht sich hierbei jedoch tatsächlich auf den Fakt, dass das jeweilige Material freiwillig zur Prüfung freigegeben wird, da eine Indizierung, hinsichtlich des Jugendschutzgesetzes, ansonsten unumgänglich wäre und eine Veröffentlichung somit automatisch scheitert.
Ungefähr 250 ehrenamtliche Prüfer arbeiten momentan bei der FSK, wobei durchschnittlich fünf von ihnen benötigt werden, um einen Kinofilm ordnungsgemäß zu prüfen. Dabei werden drei Mitglieder dieser Gruppe aus öffentlicher Hand festgelegt, während die restlichen beiden von der FSK selbst berufen werden. Die "öffentliche Hand" setzt sich dabei typischerweise aus einem Mitglied der katholischen und evangelischen Kirche, des Zentralrats der Juden oder des Bundesjugendrings, einem Jugendschutzsachverständiger sowie dem Vorsitz selbst, zusammen. Die Rolle des Vorsitzes wird dabei vom ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörde ausgefüllt. Die Prüfer der FSK müssen letztlich nur noch die Voraussetzung erfüllen, dass sie keinerlei Beziehung zur Filmbranche pflegen, um subjektiven Einfluss bei der Bewertung auszuschließen.
Geprüft wird mittels festgelegter Verfahren, wobei die Zusammensetzung der Prüfgruppe stets abhängig vom jeweiligen Filmmaterial ist (Handelt es sich um einen Dokumentationsfilm? Einen Film aus der DDR? Ein Spielfilm mit einer Gesamtlänge von über 60 Minuten?). Die Größe des Ausschusses kann dabei, je nach Filmtyp und Diskussionspotenzial, zwischen einem, drei oder eben fünf Mitgliedern variieren, wobei die Mitglieder stets aus der öffentlichen Hand oder der FSK stammen. Nachdem das Produkt gesichtet und diskutiert wurde, wird mittels der einfachen Mehrheit ermittelt, welche Einstufung das Material erhalten soll. Wird eine Entscheidung jedoch angezweifelt, so besteht die Möglichkeit einen, aus sieben Mitgliedern bestehenden, Hauptausschuss zu bilden, in dem Gründe der Berufung vorgetragen und erneut diskutiert werden. Als zweite Instanz entscheidet der Hauptausschuss über die Frage, ob die vorherige Einstufung erhalten oder angepasst wird. Die dritte Instanz, auch Appellationsausschuss genannt, kann letztlich noch explizit die Wirkungsweise und ähnliche Faktoren überprüfen, wobei die darauf folgende Einstufung als endgültig gilt.
Die Altersfreigabe wird nach §14 des Jugendschutzgesetzes in folgende Klassen unterteilt:
Seit 2003 gilt die besondere Regelung, dass Kinder, die zwischen 6 und 12 Jahre alt sind, in Begleitung einer erwachsenen Person auch Filme besuchen dürfen, die eigentlich erst ab 12 freigegeben sind.