Inzwischen kann man schon von einem Boom der Streamingportale und Video-on-Demand-Anbieter sprechen, seit 2006 sind die Umsätze in Deutschland um ein Vielfaches gestiegen. Videos, sei es nun Film oder TV, via Internet zugänglich zu machen ist zu etwas Alltäglichem geworden und im Prinzip kann jeder über Plattformen wie YouTube, Vimeo und Co. sich zum Filme- oder Serienmacher oder Web-TV-Produzenten aufschwingen. Das liegt mit daran, dass über immer mehr Geräte auch große Datenmengen via Internet hochgeladen und empfangen werden können, sei es als Download oder Stream. Video-on-Demand (VoD) umfasst beides, denn es bedeutet die Verfügbarkeit eines Videos auf Anforderung. Und damit wären wir schon beim ersten Thema:
Was ist der Unterschied zwischen Stream und Download?
Dieser Unterschied ist wichtig für alle, die sich beim Anschauen von illegalen Streams nicht strafbar machen wollen. Und bietet auch eine Tücke, die zukünftige Gesetzesüberlegungen nutzen können, um dem Einhalt zu gebieten.
Beim für Film- und TV-Fans interessanten Videostream oder Videostreaming wird via Internet oder Breitbandkabelsystem eine bestimmte Datenmenge, zum Beispiel ein Video, direkt anschaubar übertragen, dabei gibt es allerdings Unterschiede. Beim Live-Stream wird dies in Echtzeit versucht, ist aber meist um einige Sekunden verzögert. Dies versucht man durch Puffer auszugleichen. Sobald der Live-Stream für ein wiederholtes Anschauen archiviert wird, kann man von "live" schon nicht mehr sprechen. Bei der Übertragung kommt es zum Beispiel auf die Qualität des Ausgangsmaterials, der notwendigen Komprimierungsweise und Technik dafür sowie der Internetverbindung in puncto Datenvolumen und Geschwindigkeit an, wie flüssig der Stream funktioniert. Verwendeter Videoplayer und eigene Hardwarekomponenten wie die Qualität der Grafikkarte spielen ebenfalls eine Rolle.
Wird auch beim Streaming etwas gespeichert? Allerdings, aber nur vorübergehend im Arbeitspeicher des Empfängergerätes. Beim Download beziehungsweise progressiven Download wird die gesamte Datenmenge - am Stück oder progressiv in Teilen - als bleibende Kopie heruntergeladen, bevor man sie sich anschauen kann, beim Streaming Häppchenweise nur vorübergehend im Arbeitsspeicher. Die Daten werden später wieder verworfen. Doch sie landen wie erwähnt zumindest im temporären Speicher, und genau um dieses Zwischenspeichern beim Empfänger geht es im Falle illegaler Streams.
Strafbar macht sich derjenige, der zum Beispiel ein Video heruntergeladen hat, ohne entweder Urheberrechte oder Nutzungsrechte dafür zu besitzen. Die Frage ist nun, inwiefern man das temporäre Speichern von Daten auch schon strafrechtlich verfolgen kann. Bisher gibt es kein greifendes Gesetz dazu, was auch daran liegt, dass temporäres Speichern schwer zu überprüfen ist und dabei Datenschutzrichtlinien beachtet werden müssen.
Aufgrund der Flüchtigkeit der Daten und der Tatsache, dass das temporäre Speichern ein wesentlicher Bestandteil des technischen Verfahrens selbst ist, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juni 2014 entschieden, dass das Anschauen von urheberrechtlich geschützten Werken im Webbrowser oder per Streaming keinen Rechtsverstoß darstellt.
Strafbar macht man sich (noch) beim Anschauen illegaler Streams also nicht, so lange man sie nicht herunterlädt. Man unterstützt damit allerdings die Straftäter, nämlich diejenigen, die geschützte Werke herunterladen und sie auf entsprechenden Portalen als Stream oder gar Download verfügbar machen. Wer sich auf Portalen mit illegalen Streams bewegt, kann zudem nie wissen, was sich hinter den Links und Play-Buttons verbirgt.
Eine große Gefahr ist nämlich das P2P beziehungsweise Filesharing. Oftmals merkt der Nutzer gar nicht, dass sein scheinbarer Stream ein Download und zugleich Upload auf den nächsten Server ist, sein PC also ohne, dass er es merkt, als Files teilender Server missbraucht wird. In diesem Sinne begeht der Nutzer unwissentlich eine Straftat, steht jedoch in der Nachweispflicht, dass es ohne seine Kenntnis geschah. Dazu in einem gesonderten Artikel später mehr.