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War jetzt nicht so der Knaller. Und dann der Blödsinn mit den Hakenkreuzen in der Wonder Woman-Cap America-Story.
Für die Leser, die genauer wissen wollen, worum es dabei geht:
Panini Deutschland entfernt oder verändert Hakenkreuze, weil deren öffentliche Darstellung in Deutschland nach § 86a StGB strafbar ist, wenn sie nicht eindeutig „in einem Kontext der staatsbürgerlichen Aufklärung, Kunst oder Wissenschaft“ steht. Comics gelten rechtlich nicht automatisch als „Kunst“ im Sinne einer historischen Aufklärung, sondern primär als Unterhaltungsmedium.
Um rechtliche Risiken zu vermeiden (z. B. Beschlagnahmung, Strafverfahren, Vertriebsprobleme), ersetzt Panini die NS-Symbole durch abgewandelte Formen wie geometrische Muster oder leere Flächen. So bleibt der historische Bezug erkennbar, aber das Symbol selbst wird nicht gezeigt.
Bei Comics wird das öfters kritisiert, ich persönlich habe damit kein Problem, ich weiß ja, was gemeint ist. Und die Qualität der Geschichte wird dadurch auch nicht verändert.
Für mich zum Verständnis: Comics zählen nicht als Kunst, sondern als Unterhaltung, bei Filmen ist das dann anders. Filme und Serien dienen doch auch der Unterhaltung, werden aber als Kunst angesehen (wenn ich die zahlreichen Filme und Fernsehfans richtig verstanden habe)?
Richtig beobachtet. Juristisch liegt der Unterschied in der Auslegung des Kunstbegriffs und des Kontexts der Verwendung.
Filme gelten in Deutschland in der Regel als Kunstwerke mit eigenständigem Ausdruckscharakter, besonders wenn sie fiktionale oder historische Stoffe mit gestalterischem Anspruch behandeln. Sie fallen daher oft unter den Ausnahmetatbestand des § 86a Abs. 3 StGB („Kunst oder Wissenschaft, Forschung oder Lehre“). Die Rechtsprechung (z. B. im Fall Indiana Jones oder Inglourious Basterds) hat dies mehrfach bestätigt.
Comics hingegen bewegen sich an der Grenze zwischen Kunst und Massenunterhaltung. Zwar erkennen viele Juristen und Kunstwissenschaftler Comics als Kunstform an, aber die strafrechtliche Praxis ist zurückhaltender. Behörden oder Gerichte müssen im Einzelfall prüfen, ob das konkrete Werk als Kunst mit „kritischer Auseinandersetzung“ gilt oder bloß Unterhaltung ist.
Da Verlage wie Panini Massenprodukte herausgeben und kein Risiko eingehen wollen, entscheiden sie sich präventiv für die entschärfte Darstellung, selbst wenn ein Gericht den Comic theoretisch als Kunstwerk anerkennen könnte. Das Risiko ist zu hoch und das ist es einfach nicht wert.
Der Gesetzgeber will verhindern, dass NS-Symbole verharmlost oder kommerziell genutzt werden. Bzw., das die Hürde dafür hoch ist. Und ich kann es verstehen, stellt euch vor, das gäbe es nicht.
Bei den NS-Symbolen bin ich ganz bei dir.
Vielen Dank für die detaillierte Aufklärung!
Comic Review: Deadpool/Batman #1 - Das Comic Event des Jahres?
Moviejones | 31.10.2025