Anzeige
Anzeige
Anzeige
VoD: Was ist ein legaler Stream, was ist illegal?

Legal statt illegal: Das Einmaleins für Stream- & VoD-Fans

Legal statt illegal: Das Einmaleins für Stream- & VoD-Fans
13 Kommentare - So, 11.06.2023 von S. Spichala
Man liest von VoD-Angeboten, Web-TV, Streamingportalen und auch illegalem Streaming - aber wovon ist jeweils die Rede? Was ist legal, wo gibt’s was und wie sieht die Rechtslage aus?

Inzwischen kann man schon von einem Boom der Streamingportale und Video-on-Demand-Anbieter sprechen, seit 2006 sind die Umsätze in Deutschland um ein Vielfaches gestiegen. Videos, sei es nun Film oder TV, via Internet zugänglich zu machen ist zu etwas Alltäglichem geworden und im Prinzip kann jeder über Plattformen wie YouTube, Vimeo und Co. sich zum Filme- oder Serienmacher oder Web-TV-Produzenten aufschwingen. Das liegt mit daran, dass über immer mehr Geräte auch große Datenmengen via Internet hochgeladen und empfangen werden können, sei es als Download oder Stream. Video-on-Demand (VoD) umfasst beides, denn es bedeutet die Verfügbarkeit eines Videos auf Anforderung. Und damit wären wir schon beim ersten Thema:

Was ist der Unterschied zwischen Stream und Download?

Dieser Unterschied ist wichtig für alle, die sich beim Anschauen von illegalen Streams nicht strafbar machen wollen. Und bietet auch eine Tücke, die zukünftige Gesetzesüberlegungen nutzen können, um dem Einhalt zu gebieten.

Beim für Film- und TV-Fans interessanten Videostream oder Videostreaming wird via Internet oder Breitbandkabelsystem eine bestimmte Datenmenge, zum Beispiel ein Video, direkt anschaubar übertragen, dabei gibt es allerdings Unterschiede. Beim Live-Stream wird dies in Echtzeit versucht, ist aber meist um einige Sekunden verzögert. Dies versucht man durch Puffer auszugleichen. Sobald der Live-Stream für ein wiederholtes Anschauen archiviert wird, kann man von "live" schon nicht mehr sprechen. Bei der Übertragung kommt es zum Beispiel auf die Qualität des Ausgangsmaterials, der notwendigen Komprimierungsweise und Technik dafür sowie der Internetverbindung in puncto Datenvolumen und Geschwindigkeit an, wie flüssig der Stream funktioniert. Verwendeter Videoplayer und eigene Hardwarekomponenten wie die Qualität der Grafikkarte spielen ebenfalls eine Rolle.

Bild 5:Legal statt illegal: Das Einmaleins für Stream- & VoD-Fans

Wird auch beim Streaming etwas gespeichert? Allerdings, aber nur vorübergehend im Arbeitspeicher des Empfängergerätes. Beim Download beziehungsweise progressiven Download wird die gesamte Datenmenge - am Stück oder progressiv in Teilen - als bleibende Kopie heruntergeladen, bevor man sie sich anschauen kann, beim Streaming Häppchenweise nur vorübergehend im Arbeitsspeicher. Die Daten werden später wieder verworfen. Doch sie landen wie erwähnt zumindest im temporären Speicher, und genau um dieses Zwischenspeichern beim Empfänger geht es im Falle illegaler Streams.

Strafbar macht sich derjenige, der zum Beispiel ein Video heruntergeladen hat, ohne entweder Urheberrechte oder Nutzungsrechte dafür zu besitzen. Die Frage ist nun, inwiefern man das temporäre Speichern von Daten auch schon strafrechtlich verfolgen kann. Bisher gibt es kein greifendes Gesetz dazu, was auch daran liegt, dass temporäres Speichern schwer zu überprüfen ist und dabei Datenschutzrichtlinien beachtet werden müssen.

Aufgrund der Flüchtigkeit der Daten und der Tatsache, dass das temporäre Speichern ein wesentlicher Bestandteil des technischen Verfahrens selbst ist, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juni 2014 entschieden, dass das Anschauen von urheberrechtlich geschützten Werken im Webbrowser oder per Streaming keinen Rechtsverstoß darstellt.

Strafbar macht man sich (noch) beim Anschauen illegaler Streams also nicht, so lange man sie nicht herunterlädt. Man unterstützt damit allerdings die Straftäter, nämlich diejenigen, die geschützte Werke herunterladen und sie auf entsprechenden Portalen als Stream oder gar Download verfügbar machen. Wer sich auf Portalen mit illegalen Streams bewegt, kann zudem nie wissen, was sich hinter den Links und Play-Buttons verbirgt.

Eine große Gefahr ist nämlich das P2P beziehungsweise Filesharing. Oftmals merkt der Nutzer gar nicht, dass sein scheinbarer Stream ein Download und zugleich Upload auf den nächsten Server ist, sein PC also ohne, dass er es merkt, als Files teilender Server missbraucht wird. In diesem Sinne begeht der Nutzer unwissentlich eine Straftat, steht jedoch in der Nachweispflicht, dass es ohne seine Kenntnis geschah. Dazu in einem gesonderten Artikel später mehr.

Streaming und VoD - welche legalen Angebote gibt es?

1. Kostenfreie Angebote

YouTube, Vimeo und ähnliche Videoplattformen:

Kostenfrei Daten hochladen und empfangen. Aber Achtung, auch hier muss beim Up- und Download auf Urheberrechte und Nutzungsrechte geachtet werden, Stichwort GEMA. Selbst wenn man das Bildmaterial selbst erstellt hat, stammt die Musik oft aus einer anderen Quelle, die eventuell bei der GEMA eingetragen und damit rechtlich in mehrfacher Hinsicht geschützt und nur gebührenpflichtig nutzbar ist. YouTube zum Beispiel will sich im Regelfall erst gar nicht die Mühe machen, sich mit der GEMA, den Rechteinhabern und Nutzern herumzustreiten, daher wird schnell gesperrt, was ein Fall für die GEMA sein könnte. Die kostenfreie Datenmenge pro einzelnem Upload ist begrenzt, doch für TV-Serien wird YouTube durchaus schon genutzt wie zum Beispiel beim inoffiziellen Judge Dredd-Spin-off Judge Dredd - Superfiend.

Bild 1:Legal statt illegal: Das Einmaleins für Stream- & VoD-Fans

Der Uploader kann in den Einstellungen bei YouTube und ähnlichen Plattformen meist festlegen, was Nutzer mit seinem Werk machen dürfen. Dafür muss es aber in jeder Hinsicht, ob Bild, Ton oder auch Texte, sein eigenes Werk sein oder er muss zumindest alle notwendigen Rechte am Fremdmaterial für eine Veröffentlichung besitzen und im Zweifelsfall nachweisen können.

Kurz: Streams bei YouTube und Co. anschauen ist kein Problem, Videos hoch- oder herunterladen ist eine andere Sache.

Bild 3:Legal statt illegal: Das Einmaleins für Stream- & VoD-Fans

Sender-Mediatheken

Öffentlich-rechtliche wie auch private TV-Sender bieten inzwischen fast alle - meist über Unterseiten ihrer Sender-Homepage - einen Teil ihres Programms via eigener Sender-Mediathek kostenfrei streambar an, manchmal für kurze Zeit auch als Download. Das gesamte Angebot ist meist zeitlich begrenzt, das hängt von den jeweiligen Verträgen mit den Rechteinhabern ab, die nicht immer für eine Online-Veröffentlichung auf unbegrenzte Zeit laufen. Im Falle der Öffentlich-Rechtlichen läuft die Finanzierung über die Rundfunkgebühren, bei den Privaten über Werbung - ähnlich wie im TV. Inzwischen gibt es auch Apps der Anbieter sowie Software wie MediathekView, die das Internet gezielt nach Videos von TV-Mediatheken durchsuchen.

Weitere Sender-finanzierte Plattformen

Zu nennen ist hier zum Beispiel MyVideo, das von der ProSiebenSat.1 Media Group finanziert wird und für den Nutzer kostenfrei streambar TV-Serien, aber auch Musikvideos und Standup-Comedy zur Verfügung stellt. Der 2010 gefasste Plan, sich mit der RTL-Gruppe zusammenzutun für eine gemeinsame Video-on-Demand-Plattform ist vor dem Bundeskartellamt gescheitert. Nach einigem Hin und Her fiel 2012 das endgültige Verbotsurteil mit Verbot auch einer Revision desselben vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.

2. Kostenpflichtige Angebote

Hier gibt es verschiedene Abrechnungsmodelle, die daher auch verschieden bezeichnet werden:

DTR - Download-to-Rent: Der Nutzer erwirbt ein meist 48 Stunden währendes Nutzungsrecht und kann sich das Video in diesem Zeitraum beliebig oft anschauen. Hier unterscheidet man zwischen TVoD und SVoD.

TVoD - Transactional-Video-on-Demand bzw. Pay-Per-View (PPV): Die Inhalte werden pro einzelnem Abruf abgerechnet, hier zählt also die tatsächliche Nutzung.

Bild 2:Legal statt illegal: Das Einmaleins für Stream- & VoD-Fans

SVOD - Subscription-Video-on-Demand bzw. Abonnement: Monatliche (Flat-)Abrechnung, in diesem Zeitraum können Paket-Inhalte des Anbieters beliebig oft abgerufen werden. Amazon Prime Instant Video (ehemals LoveFilm) rechnet nicht monatlich, sondern jährlich ab. Es gibt meist noch weitere Inhalte, die nicht in das Monats- oder Jahrespaket integriert sind. Das trifft auf die meisten Streamingportale wie Watchever, Amazon Prime, Sky Snap und Maxdome zu. Netflix macht keine Paketunterschiede, aufgrund der verschiedenen Rechte je nach Land unterscheidet sich aber das Angebot. Zudem sind manche Inhalte der Streamingportale nicht auf Dauer im Katalog vorhanden, sondern nur über einen bestimmten Zeitraum hinweg.

Download-to-Own (DTO): Käuflicher Erwerb bei zum Beispiel iTunes, Google Play und Amazon einer Dateikopie, die auf einem Laufwerk/Datenträger archiviert und unbegrenzt für den privaten Gebrauch genutzt werden kann. Die Urheberrechte und Eigentumsrechte werden damit nicht erworben, man könnte es eher als lebenslange Leihe bezeichnen. Ein bekannter Fachbegriff dafür ist Electronic-Sell-Through (EST). Beim DVD- oder Blu-ray-Kauf begegnet einem dies häufiger als "Digital Copy", die man per Abruf-Code auf einer entsprechenden Seite im Internet herunterladen kann.

Eine Mischversion bietet Videobuster, dort kann man sich online Filme ausleihen wie auch kaufen und postalisch zuschicken lassen, es gibt aber auch ein VoD-Angebot, und zwar ganz ohne Abo, ebenfalls als Leihe oder Kauf. Die VoD-Filme sind zudem per speziellem Stream-HDMI-Gerät auf den Fernseher übertragbar. Das bietet derweil auch Amazon via Fire-Stick an.

Bild 4:Legal statt illegal: Das Einmaleins für Stream- & VoD-Fans

Der Unterschied von VoD-Anbietern zum klassischen Pay-TV liegt auf der Hand: Hier sind Inhalte nicht auf einen zeitlichen Programmablauf ausgerichtet, sondern es ist eher eine Art VoD-Mediathek mit verschiedenen Leih- und Kaufmöglichkeiten.

Abmahnung wegen Streaming

Welches Recht bzw. Gesetz gilt beim Streaming?

Wer Streaming betreibt, bewegt sich in einer juristischen Grauzone, was Sanktionen eher unwahrscheinlich macht. Eine rechtliche Grundlage ist das Urheberrechtsgesetz, das in § 44a vorübergehende Vervielfältigungshandlungen zulässt, wenn sie zur Übertragung zwischen Dritten durch einen Vermittler dienen oder eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes ermöglichen.

Nach dem Urheberrechtsgesetz darf lediglich der Urheber über die Verwertung seiner Schöpfung entscheiden. Das umfasst vor allem:

  • Veröffentlichungsrecht
  • Vervielfältigungsrecht
  • Verbreitungsrecht
  • Vortrags-, Aufführungs- und Vorführrecht
  • Senderecht

Tipp: Wer Filme legal streamen möchte, muss meistens die kostenpflichtigen On-Demand-Portale nutzen. In den Mediatheken gibt es nur selten oder nur zeitlich begrenzt Kinofilme oder Blockbuster zum Streaming.

Droht wegen illegalem Streaming eine Abmahnung?

Der geschädigte Rechteinhaber kann mit einer Abmahnung gegen die Urheberrechtsverletzung vorgehen. Er strebt eine außergerichtliche Einigung an, um einen Prozess zu vermeiden. Eine Abmahnung wird meistens durch einen Anwalt versandt, der auf Urheberrecht spezialisiert ist.
Der Empfänger der Abmahnung wird über sein rechtswidriges Verhalten informiert. Das Schreiben ist formlos und kann als Fax, E-Mail oder Brief verschickt werden. Es ist jedoch eher unwahrscheinlich, dass man eine solche Abmahnung erhält, denn die IP-Adresse des illegalen Nutzers muss identifiziert werden. Bei registrierten Nutzern ist es wahrscheinlicher, dass sie eine Abmahnung erhalten. Mehr hilfreiche Informationen findet ihr auf anwalt.org.

Und was ist nun Web-TV?

Der Begriff wird ziemlich inflationär für alles verwendet, was im Internet versucht, TV-ähnliches Programm anzubieten, egal ob kostenpflichtig oder kostenfrei. Selbst ein YouTuber kann mit zum Beispiel einem Videobericht einmal pro Woche oder gar unregelmäßig online gestellt seinen Kanal als Web-TV bezeichnen. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Fortsetzung beziehungsweise Vertiefung angerissener Themen folgt!

Quelle: Wikipedia u.a.
Erfahre mehr: #Streamer, #Streaming
Mehr zum Thema
Horizont erweitern
Was denkst du?
Ich stimme den Anmelderegeln beim Login zu!
13 Kommentare
Avatar
RedBull : : Lazarus
30.08.2015 09:29 Uhr
0
Dabei seit: 11.04.14 | Posts: 1.845 | Reviews: 0 | Hüte: 75

MJ-SteffiSpichala

vielen dank, das dachte ich mir schon. sehr schade

[b]Angst führt zu Wut, Wut führt zu Hass und Hass führt zu unsäglichem Leid.[/b]

Avatar
MJ-SteffiSpichala : : Moviejones-Fan
30.08.2015 02:14 Uhr | Editiert am 30.08.2015 - 02:15 Uhr
0
Dabei seit: 07.01.14 | Posts: 820 | Reviews: 0 | Hüte: 30

@Redbull - wenn sie in der Mediathek des Senders zu finden sind, kannst du den Link natürlich teilen. Dort runterladen, falls Button vorhanden, oder aus dem TV auf Festplatte aufnehmen zur privaten Nutzung, ist auch ok, aber verbreiten - nein. Denn die "freie Ausstrahlung" von etwas bedeutet nicht, dass der Zuschauer dadurch jegliche Rechte daran erhält - außer die der Aufnahme zur privaten Nutzung. Früher hat zwar keiner was gesagt, wenn man etwas mit dem Videoplayer aufgenommen und die VHS-Kassette verschenkt hat, aber streng genommen darf man das schon nicht. Das gilt auch für Sharing der modernen Art. Verkauf natürlich erst recht nicht. Das gilt übrigens genauso für Audio-CDs/Hörfunk. Auch UV-Codes/digitale Codes verschenken ist illegal, da sie rechtlich an das gekaufte Medium und dessen Erwerber gebunden sind.

Avatar
RedBull : : Lazarus
29.08.2015 17:44 Uhr
0
Dabei seit: 11.04.14 | Posts: 1.845 | Reviews: 0 | Hüte: 75

Eine Frage bezüglich TV-Aufnahmen aus dem dt. Free-TV:

Da sie ja frei empfangbar sind, müsste Sharing dieser Files doch legal sein, oder?

[b]Angst führt zu Wut, Wut führt zu Hass und Hass führt zu unsäglichem Leid.[/b]

Avatar
MJ-SteffiSpichala : : Moviejones-Fan
23.01.2015 01:56 Uhr
0
Dabei seit: 07.01.14 | Posts: 820 | Reviews: 0 | Hüte: 30
@av3 - wir haben P2P/Filesharing noch zumindest kurz angerissen jetzt ergänzt, da zumindest der Hinweis darauf aktuell wichtig ist, da hast du recht. Da auch das ein großes Thema für sich ist, dazu wie erwähnt später ein eigenständiger Artikel.
Avatar
Shalva : : Moviejones-Fan
22.01.2015 22:28 Uhr
0
Dabei seit: 04.06.11 | Posts: 4.513 | Reviews: 2 | Hüte: 128
Hallo GabrielVerlaine,

Wenn Du nichts dagegen hast, werde ich einige von deinen Fragen beantworten! ;)

"Wo ich mir jetzt nicht sicher bin, soll ich mir jetzt die Filme die ich auf DVD habe auf BlueRay nochmal holen? ist der unterschied so groß?"

"wann lohnt es sich eine BlueRay zu holen? Spielt die größe des Fernsehers dabei eine Rolle? Lohnen sich BlueRays von älteren Filmen/Serien mehr als bei neueren?"

Eigentlich muss man nicht alle ältere Filme mit Blu-ray Versionen ersetzen. Da empfehle ich einfach mal beim Amazon die (schlechten) Bewertungen zu lesen. Es gibt ältere Filme, die ziemlich gut auf Blu-ray umgesetzt sind, aber bei sehr vielen wird die „Filmkörnung“ zu übertrieben eingesetzt, um eine bessere Schärfe vorzugaukeln. Da sind mir die DVDs sehr viel lieber.

Macht eine BlueRay bei neueren Filmen/Serien überhaupt Sinn? (weil das Ausgangsmaterial ja eh schon gut ist)

Kommt darauf an wieviel Wert man auf Qualität legt. Bald kommen die echten 4K Player und die echten 4K Filme. Das ist dann schon eine andere Liga! Da wird ein Film möglicherweise bis 200GB groß sein und für alle, die gerne geklaute Filme in Original Qualität runterladen, werden schon bald einfach kein Platz mehr haben. Außerdem kann eine Festplatte auch mal verrecken! Die Blu-rays dagegen halten schon bissl länger und es passiert auch nicht viel, wenn sie mal runterfallen. Und ein Schrak mit der Film/Serien-Sammlung sieht doch sehr viel besser aus als so ne Festplatte! wink
Avatar
MJ-SteffiSpichala : : Moviejones-Fan
22.01.2015 17:59 Uhr
0
Dabei seit: 07.01.14 | Posts: 820 | Reviews: 0 | Hüte: 30
Lieben Dank für eure Rückmeldungen! Thema P2P/Filesharing/Was tun bei Abmahnung ist tatsächlich auch noch als eigenständiger Artikel geplant - dauert alles ein bisschen, ihr seht ja, dass wir an einigen verschiedenen Themen arbeiten. Thema Blu-ray merken wir uns auch mal vor, danke für den Vorschlag. :-)
Avatar
GabrielVerlaine : : Moviejones-Fan
22.01.2015 13:55 Uhr
0
Dabei seit: 05.12.14 | Posts: 1.049 | Reviews: 0 | Hüte: 51
Hallo Liebe Community und MJ!

Ich bin ja noch relativ neu hier und habe noch nicht viel geschrieben. Aber aus aktuellem Anlass möchte ich zu dem Thema hier was sagen. Ich muss vorwegnehmen das ich erst seit knapp 2 Wochen mit einem Smart TV lebe. Vorher interessierte mich dieses Thema auch gar nicht, ich war ganz glücklich mit meinen DVDs und meinem kleinen Röhrenfernseher. Entsprechend neu bin ich auch bei diesem Thema. Also für mich als absolut unwissenden Neuling war dieser Artikel genau richtig und Informativ genug. Danke an dieser Stelle an MJ. Da ihr Vorschläge wünscht was ihr noch so behandeln könnt im Zuge eurer Artikelserie möchte ich hier ein paar Vorschläge machen die mich interessieren. So würde ich mir einen Artikel wünschen über Gefahren,worauf man achten sollte, Vor- und Nachteile beim Abschliessen eines Vertrages mit einem Anbieter und wie man da wieder rauskommt sollte man unzufrieden sein. Auch die Unterschiede, Vor- und Nachteile zwischen den einzelnen Anbietern wäre gut. Oder, sofern möglich ein Artikel welcher Anbieter für welchen Konsumenten am besten geeignet ist. Mal abseits von dieser Serie möchte ich einen weiteren Vorschlag für einen Artikel machen, ich bin wie schon gesagt mit meinen DVDs bisher zufrieden gewesen, hab mir jetzt ein paar BlueRays geholt. Wo ich mir jetzt nicht sicher bin, soll ich mir jetzt die Filme die ich auf DVD habe auf BlueRay nochmal holen? ist der unterschied so groß? wann lohnt es sich eine BlueRay zu holen? Spielt die größe des Fernsehers dabei eine Rolle? Lohnen sich BlueRays von älteren Filmen/Serien mehr als bei neueren? Macht eine BlueRay bei neueren Filmen/Serien überhaupt Sinn? (weil das Ausgangsmaterial ja eh schon gut ist) So ich denke das ist genug stoff.:-D mfg Gabriel
"Hier sind eure Namen: Mr. White, Mr. Blue, Mr. Blonde, Mr. Brown und Mr. Pink." - "Warum bin ich Mr. Pink?" - "Weil du ne Schwuchtel bist, darum!"
Avatar
av3 : : Moviejones-Fan
22.01.2015 10:16 Uhr
0
Dabei seit: 29.10.13 | Posts: 124 | Reviews: 0 | Hüte: 2
Aus aktuellem Anlass sollte vielleicht auch noch das P2P-Streaming mit erwähnt werden. Denn da gibt es seit einigen Tagen wohl wieder massenhaft Abmahnungen. Ich behaupte mal, dass die wenigsten Nutzer wissen, dass sie dort nicht nur den Stream empfangen, sondern gleichzeitig auch für die Bereitstellung des Streams sorgen und sich eben damit dann doch strafbar machen.
Avatar
Janosch : : RiddleMeThis
22.01.2015 09:17 Uhr
0
Dabei seit: 13.02.13 | Posts: 369 | Reviews: 14 | Hüte: 3
Für die Schweizer unter uns gelten die Regeln, wie sie von Watson gerade erst beschrieben wurden
http://www.watson.ch/!199365441

Nobody exists on purpose, nobody belongs anywhere, everybody’s gonna die. Come watch TV.

Avatar
MJ-SteffiSpichala : : Moviejones-Fan
19.01.2015 10:06 Uhr
0
Dabei seit: 07.01.14 | Posts: 820 | Reviews: 0 | Hüte: 30
@av3 - danke für den Hinweis, den Unterschied Apps Anbieter und Software noch ergänzt, da hast du natürlich Recht. Hinweise sind Willkommen, das Thema umfasst viel, da zeigen uns auch eure Hinweise, was euch dabei wichtig ist, zu erwähnen oder zu vertiefen.

Gern Vorschläge, welche Themen ihr gern vor allem und als erstes vertieft hättet. Geplant ist z.B. ein tiefer gehender Vergleich der Streamingportale Netflix, Amazon und Co., der noch mehr auf die Inhalte, Funktionen (siehe z.B. aktuell Amazons Pilotwahl), Vertragsbedingungen, Funktionen beim Streaming etc. eingeht.
Avatar
av3 : : Moviejones-Fan
19.01.2015 03:28 Uhr
0
Dabei seit: 29.10.13 | Posts: 124 | Reviews: 0 | Hüte: 2
Dass ihr "MediathekenView" erwähnt habt, habe ich bemerkt. Falls ihr "MediathekView" (singular) meint: Das ist keine App für mobile Endgeräte, das ist eine Software für PC/Macs. Für Android gab es mal "MediaThek Cast", wurde letzten Monat aber aus dem Store gekickt. Ich wollte aber ohnehin eher darauf hinaus, dass es daneben auch offizielle Apps der Anbieter gibt. (sowohl für mobile Endgeräte als auch für SmartTVs, Blu-ray-Player etc.)

Und wie ich sehe, wurde ja DTO noch erweitert. Ist ja schön, wenn dann in anderen Artikeln noch genauer darauf eingegangen wird - fiel mir aber halt nur auf, weil ja bei TVoD so prominent die vier bekannten Dienste genannt wurden. Zum Web-TV keine weiteren Anmerkungen mehr ;)

Dann bin ich mal gespannt auf die noch kommenden Beiträge zu dem Thema.
Avatar
MJ-SteffiSpichala : : Moviejones-Fan
18.01.2015 18:28 Uhr | Editiert am 18.01.2015 - 18:48 Uhr
0
Dabei seit: 07.01.14 | Posts: 820 | Reviews: 0 | Hüte: 30
@all - dies ist bewusst erst einmal ein Grundartikel, weitere folgen, wir wollten den ersten nicht zu lang werden lassen, haben aber kleine Verbesserungen vorgenommen, die nicht viel Platz einnehmen. Vielen Dank für die Hinweise! :-)

@av3 - manches, was du kritisierst, wurde aber erwähnt wie das Thema Apps zum Suchen nach Mediatheken-Beiträgen, wie auch, dass nicht das gesamte Senderprogramm frei verfügbar in Mediatheken angeboten wird. Auf manche Dinge sind wir bewusst nicht zu ausführlich eingegangen, sondern haben es nur angerissen bzw. deutlich auf ein paar Beispiele begrenzt. Sonst wären wir flott bei 10 Seiten gelandet. Fortsetzung folgt - die Artikel werden später miteinander verlinkt. Auch das Was ist was und Wer bietet was an bezieht sich erst einmal auf ein paar gängige Grundlagen.

Web-TV - es steht deutlich dort allgemein formuliert, was unter Web-TV fällt, das schließt deine Beispiele mit ein, gerade wegen der Masse haben wir das Kleinstmögliche als Beispiel genannt, nämlich "selbst YouTube".
Avatar
av3 : : Moviejones-Fan
18.01.2015 14:43 Uhr
0
Dabei seit: 29.10.13 | Posts: 124 | Reviews: 0 | Hüte: 2
Eigentlich ein netter Artikel, aber meines Erachtens nicht ausführlich genug. Als kleines 1x1 ganz gut, ein brauchbarer in puncto "Und wer bietet was an?" wie es im Teasertext steht, ist es aber irgendwie nicht.

Beispiel Sender-Mediatheken. Sicherlich schon mal hilfreich zu wissen, dass es das gibt. Aber wo, wird nicht erwähnt. Warum verschweigen, dass dies über den Browser über separate Mediathek-Unterseiten der TV-Sender zu finden ist, über separate Apps (Android/iOS/WP) und bei SmartTVs etc. als eigenständige Apps.

Bei den privaten Sendern ist oftmals nur ein Teil kostenlos; bevorzugt Eigenproduktionen und selbst dort nicht alle. Beispiel RTL. Da gibt es dann RTL Now. Einige Sachen sind 7 Tage lang kostenfrei, andere wiederum erfordern einen kostenpflichtigen Zugang.

Beim DTO vermisse ich zudem Beispiele (das fand ich im SVOD-Abschnitt nämich ganz gut). Da hätte man doch sicherlich iTunes, Google Play und Amazon nennen können. Außerdem ist die Bezeichnung "Laufwerk" mehr als ungünstig. Datenträger/Datenspeicher wäre sicherlich günstiger, da es z. B. auch auf USB-Sticks gespeichert werden darf. Und das sind keine Laufwerke.

Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
Sehr gut :-D So ganz gut erklärt, was unter Web-TV fällt, ist es imho aber auch nicht. Da musste ich dann doch erst mal bei Wikipedia nachschauen. Und siehe da: Selbst die Mediatheken zählen dazu, sowie z. B. auch das Programm regionaler Anbieter (wie z. B. der Friesische Rundfunk, der nach der tollen Kater-Story kurzzeitig etwas mehr Aufmerksamkeit erhielt); ebenso dürfte wohl GIGA eines der großen WebTV-Beispiele sein. Es ist also deutlich mehr als nur irgendwelcher Kram bei Youtube; wobei es ja selbst dort z. B. mit "LastWeekTonight" auch durchaus sehr gute WebTV-Sendungen gibt.

Bitte nicht falsch verstehen: Ich will die Arbeit, die im Artikel steckt, nicht niedermachen. Wollte nur aufzeigen, dass da durchaus mehr Potenzial drinsteckt. Selbst meine Beispiele sind ja noch oberflächlich - wenn man es auf die Spitze treiben wollte, könnte man da schon eine ausführliche Übersicht machen, wer wirklich was bietet. Dann wäre der Artikel sicherlich doppelt so lang ;)
Forum Neues Thema
AnzeigeY