2. Kostenpflichtige Angebote
Hier gibt es verschiedene Abrechnungsmodelle, die daher auch verschieden bezeichnet werden:
DTR - Download-to-Rent: Der Nutzer erwirbt ein meist 48 Stunden währendes Nutzungsrecht und kann sich das Video in diesem Zeitraum beliebig oft anschauen. Hier unterscheidet man zwischen TVoD und SVoD.
TVoD - Transactional-Video-on-Demand bzw. Pay-Per-View (PPV): Die Inhalte werden pro einzelnem Abruf abgerechnet, hier zählt also die tatsächliche Nutzung.
SVOD - Subscription-Video-on-Demand bzw. Abonnement: Monatliche (Flat-)Abrechnung, in diesem Zeitraum können Paket-Inhalte des Anbieters beliebig oft abgerufen werden. Amazon Prime Instant Video (ehemals LoveFilm) rechnet nicht monatlich, sondern jährlich ab. Es gibt meist noch weitere Inhalte, die nicht in das Monats- oder Jahrespaket integriert sind. Das trifft auf die meisten Streamingportale wie Watchever, Amazon Prime, Sky Snap und Maxdome zu. Netflix macht keine Paketunterschiede, aufgrund der verschiedenen Rechte je nach Land unterscheidet sich aber das Angebot. Zudem sind manche Inhalte der Streamingportale nicht auf Dauer im Katalog vorhanden, sondern nur über einen bestimmten Zeitraum hinweg.
Download-to-Own (DTO): Käuflicher Erwerb bei zum Beispiel iTunes, Google Play und Amazon einer Dateikopie, die auf einem Laufwerk/Datenträger archiviert und unbegrenzt für den privaten Gebrauch genutzt werden kann. Die Urheberrechte und Eigentumsrechte werden damit nicht erworben, man könnte es eher als lebenslange Leihe bezeichnen. Ein bekannter Fachbegriff dafür ist Electronic-Sell-Through (EST). Beim DVD- oder Blu-ray-Kauf begegnet einem dies häufiger als "Digital Copy", die man per Abruf-Code auf einer entsprechenden Seite im Internet herunterladen kann.
Eine Mischversion bietet Videobuster, dort kann man sich online Filme ausleihen wie auch kaufen und postalisch zuschicken lassen, es gibt aber auch ein VoD-Angebot, und zwar ganz ohne Abo, ebenfalls als Leihe oder Kauf. Die VoD-Filme sind zudem per speziellem Stream-HDMI-Gerät auf den Fernseher übertragbar. Das bietet derweil auch Amazon via Fire-Stick an.
Der Unterschied von VoD-Anbietern zum klassischen Pay-TV liegt auf der Hand: Hier sind Inhalte nicht auf einen zeitlichen Programmablauf ausgerichtet, sondern es ist eher eine Art VoD-Mediathek mit verschiedenen Leih- und Kaufmöglichkeiten.
Abmahnung wegen Streaming
Welches Recht bzw. Gesetz gilt beim Streaming?
Wer Streaming betreibt, bewegt sich in einer juristischen Grauzone, was Sanktionen eher unwahrscheinlich macht. Eine rechtliche Grundlage ist das Urheberrechtsgesetz, das in § 44a vorübergehende Vervielfältigungshandlungen zulässt, wenn sie zur Übertragung zwischen Dritten durch einen Vermittler dienen oder eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes ermöglichen.
Nach dem Urheberrechtsgesetz darf lediglich der Urheber über die Verwertung seiner Schöpfung entscheiden. Das umfasst vor allem:
- Veröffentlichungsrecht
- Vervielfältigungsrecht
- Verbreitungsrecht
- Vortrags-, Aufführungs- und Vorführrecht
- Senderecht
Tipp: Wer Filme legal streamen möchte, muss meistens die kostenpflichtigen On-Demand-Portale nutzen. In den Mediatheken gibt es nur selten oder nur zeitlich begrenzt Kinofilme oder Blockbuster zum Streaming.
Droht wegen illegalem Streaming eine Abmahnung?
Der geschädigte Rechteinhaber kann mit einer Abmahnung gegen die Urheberrechtsverletzung vorgehen. Er strebt eine außergerichtliche Einigung an, um einen Prozess zu vermeiden. Eine Abmahnung wird meistens durch einen Anwalt versandt, der auf Urheberrecht spezialisiert ist.
Der Empfänger der Abmahnung wird über sein rechtswidriges Verhalten informiert. Das Schreiben ist formlos und kann als Fax, E-Mail oder Brief verschickt werden. Es ist jedoch eher unwahrscheinlich, dass man eine solche Abmahnung erhält, denn die IP-Adresse des illegalen Nutzers muss identifiziert werden. Bei registrierten Nutzern ist es wahrscheinlicher, dass sie eine Abmahnung erhalten. Mehr hilfreiche Informationen findet ihr auf anwalt.org.
Und was ist nun Web-TV?
Der Begriff wird ziemlich inflationär für alles verwendet, was im Internet versucht, TV-ähnliches Programm anzubieten, egal ob kostenpflichtig oder kostenfrei. Selbst ein YouTuber kann mit zum Beispiel einem Videobericht einmal pro Woche oder gar unregelmäßig online gestellt seinen Kanal als Web-TV bezeichnen. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
Fortsetzung beziehungsweise Vertiefung angerissener Themen folgt!