
Alle Jahre wieder nähert sich das Osterfest und damit der Karfreitag, er gehört zu den stillen Feiertagen, was eine ganze Reihe gesetzlicher Regelungen in Deutschland nach sich zieht. Immerhin gedenken an diesem Tag Millionen Christen dem Tod Jesu und deswegen soll dieser Feiertag möglichst zurückhaltend angegangen werden.
Das Tanzverbot, welches damit (immer noch) einhergeht, ist sicher den meisten bekannt, aber der Feiertag hat auch Auswirkungen auf die Filmlandschaft. So gilt für stille Feiertage ein Verbot für die Aufführung von einer ganzen Reihe von Kinofilmen. Wer jetzt aber denkt, dass sich dabei um eine Liste mit dem Who-is-Who der schlimmsten Hollywoodproduktionen in Richtung Asylum & Gore handelt, der irrt, vielmehr ist diese ein Überbleibsel aus alter Zeit und wirkt heute wie ein völlig aus der Zeit gefallenes - und wahlloses - Konstrukt.
Ihr glaubt uns nicht? Dann lest mal weiter!
Wer ist für die Feiertagsfreigabe zuständig?
Typisch deutsch! Die Feiertagsfreigabe von Filmen muss wie üblich von einem Gremium geregelt werden und in diesem Fall ist wie bei den Alterseinstufungen die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) zuständig. Auf Basis des Artikel 140 des Grundgesetzes stehen Sonntage und Feiertage unter einem besonderen Schutz, der je nach Bundesland noch einmal etwas anders ausfallen kann. An diese Gesetze ist die FSK gebunden.
Seit 1952 entscheiden die Prüfgremien der FSK darüber, ob ein Film an den stillen Feiertagen vorgeführt werden darf. Daraus resultiert die sogenannte Feiertagsfreigabe. Zitat: "Filme, die dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist, erhalten hingegen keine Feiertagsfreigabe." Schlägt ein Film somit über die Strenge, zeigt zu viel Haut, Gewalt oder ist einfach nur dumm, gibt es keine Freigabe.
Was bedeutet die Feiertagsfreigabe von Filmen genau?
Erst einmal gibt es ein Aufführungsverbot für bestimmte Filme, welches für die meisten von uns inzwischen völlig egal sein dürfte, richtet sich dieses doch nur an öffentliche Veranstaltungen und Kinos. Das Interesse von Kinos, alte Filme zu zeigen, ist normalerweise aber relativ gering. Die Regeln kommen eben aus einer Zeit, wo es noch keine verbreiteten Fernseher gab. Wurde eine Feiertagsfreigabe bei Filmen beantragt, dann dürfen diese auch im Fernsehen gezeigt werden.
Völlig uninteressant ist jedoch das Thema im Privaten, da dort alles geschaut werden darf, was man mag und auch Streaming ist völlig unbeeindruckt von den Regeln, denn das haben die alten Gesetze nie vorgesehen, daher darf dort alles laufen.
Welche Filme haben keine Feiertagsfreigabe?
Alle Filme aufzuzählen, die von der FSK keine Feiertagsfreigabe erhalten haben, würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen und auch die FSK hat nach all den Jahren keinen hundertprozentigen Überblick darüber (lol). Dennoch hatte sie sich vor ein paar Jahren mal die Mühe gemacht und eine Liste der Filme ohne Feiertagsfreigabe zusammengestellt.
Wer nun glaubt, diese Liste ist irre lang, der wird überrascht sein. Zwischen 1980 und 2015 sind insgesamt 700 Filme auf dieser Liste gelandet, historisch sind es natürlich weitaus mehr. Dabei ist seit Jahren ein Trend zu erkennen: Stammen die meisten Filme aus den 80ern bis in die 90er Jahre, nahm das Volumen nach 2000 pro Jahr spürbar ab. Entsprechend wahllos wirkt diese Liste dann auch am Ende.
Natürlich haben eine Vielzahl von Horrorfilmen und brutalen Actionfilmen keine Feitertagsfreigabe erhalten, aber eben auch nicht alle, und vor allem finden sich auf der Liste viele Filme, die dort genau genommen nichts zu suchen haben.
Hier ein paar Perlen, die verboten sind - wer sich für die gesamte Liste interessiert, sollte einen Blick in die Quelle werfen.
- Batman hält die Welt in Atem (ernsthaft?)
- Mad Max (vertretbar)
- Police Academy (Teil 1, 2, 3, 4, 6 - Teil 5 war wohl nicht albern genug)
- Eis am Stiel (aber nur Teil 3, 6 und 7)
- Heidi in den Bergen (schon verstörend...)
- Dumm und Dümmerer (Teil 1 & 3 gehen leer aus)
- Saw 4 (waren die anderen nicht brutal genug?!)
- Final Destination 5 (davor war wohl Kindergeburtstag)
- Banana Joe (Ohne Terence Hill auch verständlich)
- Ghostbusters - Die Geisterjäger (Beim 2016er hätten wir es verstanden)
Ihr merkt schon, so ganz harmonisch ist die Liste nicht und schon gar nicht nachvollziehbar. Die Feiertagsfreigabe und das Aufführungsverbot von Filmen wirkt mächtig aus der Zeit gefallen und dessen ist sich auch die FSK bewusst. Landeten in den 50er Jahren noch 60% der Filme auf der Schwarzen Liste, sind es heute pro Jahr meist nur noch 1%. Und dieses eine Prozent ist oft auch der Grund, warum die Liste oft so seltsam erscheint. Denn was ist an Heidi in den Bergen nun so schlimm?
Wie bei der FSK-Freigabe läuft alles über Anträge ab und so muss neben der FSK auch die Feiertagsfreigabe explizit vom Verleiher eines Films beantragt werden. Ab und zu kommt es dabei einfach mal vor, dass das Kreuz vergessen wird zu setzen und schwups hat man einen Film ohne Feiertagsfreigabe. Natürlich ist es auch möglich Filme zu streichen und die Masse der Filme dürfte dies wohl auch heute schaffen, da es sich dabei aber um einen kostenpflichtigen Antrag handelt, werden Verleiher diesen Weg nur selten gehen.
Fazit: Das Aufführungsverbot und die Feiertagsfreigabe bei Filmen passt nicht mehr in unsere Zeit. Dessen ist sich auch die FSK bewusst und hat schon vor Jahren dazu aufgerufen, dass der Gesetzgeber gefordert ist. Viel passiert ist bisher nichts, weswegen wohl auch in Zukunft ein paar arme Filme auf der Liste landen werden.
Darauf jetzt erst mal einen Eierlikör eingeworfen und Das Leben des Brian in den Player!