So berichtet Schnittberichte, dass bereits die Kinofassung erhebliche Probleme damit hatte, eine FSK-Freigabe zu bekommen. Nachdem FSK kein Urteil fällte, nahm sich die Juristenkommission SPIO der Sache an und entschied für „Saw 3“ „keine schwere Jugendgefährdung“.
Kinowelt hoffte auf die gleiche Freigabe für die Unrated-Version. Doch diese wurde als „strafrechtlich bedenklich“ eingestuft. Damit verstößt der Film gegen § 131 StGB und beinhaltet gewaltverherrlichenden und strafbaren Inhalt. Diese Entscheidung dürfte das Aus für die Unrated-Fassung bedeuten.
Quelle:
Schnittberichte