
Im ersten Teil zu unserem Index-Special habt ihr es schon bemerkt, die Indizierung oder auch Beschlagnahmung wird mit verschiedenen Listen bei der BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) durchgeführt. Hier nun etwas mehr dazu:
Index-Listen - Was bedeuten sie?
Neben der Liste A der indizierten Filme gibt es noch die Liste B, das sind Filme, wo die Entscheidung noch nicht gefallen ist, aber eine Beschlagnahmung wegen strafrechtlicher Bedenken im Raum steht. Also durchaus noch zu haben, praktisch aber für die Vertreiber erst einmal ein K.O., was so manch limitierte Auflage - wenn überhaupt - begründet. Denn dieser Schwebezustand kann sich über viele Jahre hinziehen, bis eine gerichtliche Entscheidung fällt. Dann wäre die noch interessante Liste E zu nennen, wo die indizierten Filme vor der 2003-Gesetzesänderung eingetragen sind. Seit 2003 schützt die FSK 18-Freigabe vor einer nachträglichen Indizierung. Liste C und D kann man nicht öffentlich einsehen, da hier die jugendgefährdenden Trägermedien/Telemedien gelistet sind sowie die mit einem absoluten Verbreitungsverbot. Wieso gibt es dennoch eine gewisse Verbreitung unter der Ladentheke?
Bootlegs - Verboten, aber geduldet?
Man könnte Bootlegs auch inoffiziell produzierte Leaks oder einfach Raubkopien nennen. Es handelt sich dabei um von einem offiziellen Studio und/oder Künstler nicht authorisierte Mitschnitte, die dann irgendeine Underground-Produktionsfirma auf DVD presst und so verbreitet. Die Qualität hängt dabei natürlich vom Mitschnitt selbst wie auch von der Firma ab, die ihn produziert. Von sehr gut bis miserabel ist alles dabei. Ebenso muss natürlich bei einer nachträglichen Beschlagnahmung bereits offiziell herausgebrachter Filme erst einmal jedes Exemplar aufgestöbert werden, so lange es noch irgendwo eins gibt, gibt es meistens auch noch jemanden, der es via Kopie weiter verbreitet, trotz des Wissens um strafrechtliche Konsequenzen. In einem gewissen Rahmen, besonders je nach Qualität, werden Leaks und Raubkopien geduldet, dennoch muss sich jeder klar sein, dass er etwas Verbotenes besitzt und/oder unrechtmäßig verbreitet.
Die Zeit ändert natürlich so manche Index-Entscheidung im Nachhinein, was mal furchtbar verboten war, kann heutzutage sogar als FSK 16-Uncut in jedem Laden stehen. Hier wieder ein paar Beispiele für euch, natürlich gibt es noch massig weitere.
Die Nacht der Lebenden Toten (1968) - Das Remake-Problem
Der Zombie-Klassiker Die Nacht der lebenden Toten von George A. Romero bekam im Original 1968 keine Altersfreigabe, inzwischen ist er ab 16 Jahren freigegeben. Dass acht Sekunden in der nachkolorierten Fassung fehlen, liegt wohl daran, dass sie einfach vergessen wurden. In Deutschland kam der Kultfilm 1971 nur geschnitten mit 93 Minuten Länge ins Kino. Die FSK 18-Jubiläumsedition von 2003 erlebte einen Austausch: 15 Minuten raus, aufgefüllt mit anderen Szenen für rund 15 Minuten, das ergab dann 92 Minuten. Diese Version landete auf dem Index, auf Liste B. Eigentlich wegen einer Remake-Verwechslung, 2010 sollte der Film daher vom Index rutschen. Da aber eine inhaltsgleiche US-Fassung von 2000 beschlagnahmt wurde, befindet sich der Film immer noch auf dem Index - auch wenn diese Fassung wohl auch das erwähnte Remake Night of the Living Dead - Die Rückkehr der Untoten von Tom Savini von 1990 ist, das erstmals 1996 beschlagnahmt wurde.

Robocop (1987) - Unrated Directors Cut
Paul Verhoevens SciFi-Actionklassiker Robocop mit Peter Weller in der Titelrolle landete ebenfalls auf dem Index. Zudem wurde Verhoevens Original zensiert und kam erst gar nicht Unrated ins Kino, auch wenn der Regisseur meinte, dass gerade die Schnitte die beabsichtigt groteske Überzeichnung wegnehmen und damit das Ganze nur noch brutaler wirken lassen. Zudem sei die brutale Ermordungsszene nötig gewesen, um eine rasche emotionale Bindung der Zuschauer an den Titelhelden herzustellen. Für die Jugendfreigabe waren 11 Schnitte nötig, in vor allem zwei Szenen weicht die Fassung mit Jugendfreigabe stark vom Original ab. Diese bekam man dann erstmals mit der LaserDisc als Unrated Directors Cut zu sehen. Im deutschen TV lief Robocop immer nur stark geschnitten. Die Indizierung ist 2013 frühzeitig aufgehoben worden und man bekommt den FSK 18-Uncut auf DVD und Blu-ray. Remake 2014 sei dank. ;-)