++ Update vom 09.08.2021: Zwischen Scarlett Johansson und Disney zofft es ganz ordentlich. Der Mauskonzern will einfach nicht einsehen, was schief gelaufen ist und unterstellt Johansson nun, dass es sich bei der ganzen Sache um eine wohl überlegte PR-Aktion handle. Ziel dieser Aktion sei etwas, das man über die Klage gar nicht erreichen könne, so der Disney-Anwalt Daniel Petrocelli.
Laut Petrocelli könne keine Art von öffentlichem Druck die Vertragsbedingungen ändern oder verzerren. Der Vertrag sei glasklar verfasst und besage, dass sich Johansson und Disney außerhalb des Gerichts einig werden sollten, statt in aller Öffentlichkeit vor den Richtern. Laut dem Disney-Anwalt sei im Vertrag auch festgehalten, dass Black Widow in mindestens 1.500 Kinos in den USA gezeigt werden müsse. Rund 9.000 Kinos zeigten den Film in den USA, rund 30.000 weltweit.
Johansson war an die Öffentlichkeit gegangen, weil sie erklärte, Disney habe sie mit dem parallelen Start im Streaming um einen erheblichen Teil der ihr zustehenden Einkünfte gebracht. Irgendwie haben wir das Gefühl, die Sache wird uns und vor allem Hollywood noch eine ganze Weile beschäftigen ...
++ News vom 31.07.2021: Bei Warner Bros. verscherzte man es sich mit Christopher Nolan, als man sich dazu entschied, die Kinofilme pandemiebedingt ins Streaming zu verfrachten. Und auch bei den Kinobetreibern stieß man mit dieser Entscheidung auf nicht viel Gegenliebe.
Ähnlich ergeht es Disney gerade mit Black Widow. Viele Kinos zeigen den neuesten Marvel-Blockbuster nicht, weil sie sich aufgrund des parallelen Disney+-Starts hintergangen fühlen. Filme müssten den Kinos für eine gewisse Zeit exklusiv zur Verfügung stehen, damit sie sich lohnen, so das Argument der Kinos. Das Haus der Maus hat es sich aber nicht nur mit den Kinos verscherzt.
Scarlett Johansson verklagt Disney aufgrund eben jener Entscheidung, den Film im Kino und im Streaming parallel starten zu lassen. Disney hätte wissentlich und ohne Begründung Marvels Vertragsbruch herbeigeführt, was dazu geführt hätte, dass Ms. Johansson nicht in vollem Umfang von ihrem Vertrag mit Marvel profitiert, liest sich der Vorwurf.
Wie mehrere Medien berichten, sei Johanssons Vergütung für Black Widow auch vom Einspielergebnis im Kino abhängig, nämlich gewisse Höhen dabei stufenweise zu erreichen für eine entsprechend höhere Extra-Auszahlung via Gewinnbeteiligung, wenn bestimmte Grenzwerte erreicht werden. Der Release via Disney+ schmälert diese Vergütung, da diese höheren Grenzwerte nun im Kino gar nicht mehr erreicht werden können.
Disney hat sich inzwischen auch zu der Sache geäußert und sagt, dass diese Klage unverdient sei. Diese sei nichts anderes als traurig und erschütternd, insbesondere in Anbetracht der schrecklichen und andauernden weltweiten Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Johanssons Anwalt John Berlinski sieht das anders. Es sei kein Geheimnis, dass Disney Filme wie Black Widow direkt zu Disney+ bringt, um die Abonnentenzahlen in die Höhe zu treiben und den Börsenwert des Unternehmens zu steigern - und, dass Corona ein Vorwand sei, um genau das zu tun.
Vor Gericht wolle man beweisen, dass Disney mit dieser kurzsichtigen Vorgehensweise die Künstler ignoriert, die für den Erfolg der Filme verantwortlich sind und deren Rechte verletzt wurden. Er ist sich sicher, dass dies nicht der letzte Fall sein wird, in dem sich ein Künstler Disney gegenüber zur Wehr setzen wird.