Trotz milliardenschwerer Umsätze hängt der Haussegen bei Disney/Marvel aktuell gewaltig schief. Grund dafür sind nicht nur die nach wie vor bestehenden Rechtsstreitigkeiten mit Hollywood-Actress Scarlett Johansson, sondern auch neues Unheil durch eine Feststellungsklage einer langen Riege von Illustratoren einiger der berühmtesten Superheldenfiguren überhaupt.
Hinter dem Hauptkläger Larry Lieber – Bruder von Mastermind Stan Lee - lauern die Nachfahren der namhaften Künstler Steve Ditko, Don Heck, Gene Colan und Don Rico. Diese Männer haben die Ideen und Designs zu den Marvel-Figuren Blade, Captain America, Spider-Man, Hawkeye, Iron Man, Thor, Black Widow, Captain Marvel, Ant-Man und Doctor Strange beigetragen. Nun verlangen Lieber und die Erben nach einer weiteren Beteiligung an den riesigen Umsätzen, zu denen diese Urgesteine durch ihre Visionen beigetragen haben.
Die Klage könnte weitreichende Folgen für die Gewinne des Konglomerats und den künftigen Umgang mit den Heroen beherbergen. Wie problematisch derartige Urheberrechtsfragen für die Filmlandschaft sein können, zeigt der Sachverhalt des langwierig ausgehandelten "Sharing-Agreement" zwischen Sony und Disney bezüglich des beliebten Superhelden Spider-Man. Trotz des drohenden Tiefschlags gilt: die internationale Distribution und Vermarktung ist davon nicht betroffen, weil sich die Klage aufgrund der formellen Begrenzung des Copyright Law ausschließlich auf die USA bezieht.
Der Fehde scheint dabei durchaus eine persönliche Note anzuhaften. Wurde die Klageschrift doch vom für derartige Prozesse berüchtigten Anwalt Marc Toberoff beim United States Copyright Office eingereicht. Spannend daran ist, dass Toberoff in einem ähnlichen Fall aus dem Jahr 2011 die Hinterbliebenen des Kreativen Jack Kirby vertrat und nach fast zweijährigem Kampf verlor.
Kirby war an der Seite von Stan Lee unter anderem für die Entwürfe der Fantastic Four, den X-Men, Thor, Hulk und besagtem Iron Man zuständig. Letzten Endes wurde die Klage nach einem Berufungsverfahren im August 2013 mit der Begründung abgewiesen, dass Kirbys freie Tätigkeit unter Ausschluss von weiteren Rechteansprüchen gegenüber Marvel Characters, Inc. angemessen vergütet wurde.
Wir dürfen gespannt darauf sein, wie sich diese Entwicklungen fügen werden und mit welchen Konsequenzen der Konzern aus der Verhandlung zieht.